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Mediation - Vermittlung bei Konfliktparteien - Definition Drucken E-Mail


Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung“ und stellt einen freiwilligen Prozess dar, durch den ein Konflikt vermieden oder beigelegt wird. Die Medianten (Konfliktparteien) werden hierbei durch den Mediator (unparteiische Person) unterstützt, indem er ihre gemeinsame Lösungsfindung moderiert. Das Ergebnis der Mediation sollte eine einvernehmliche, verbindliche Übereinkunft sein, die die Interessen und Bedürfnisse aller Medianten berücksichtigt.

 

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