Bildungsinländer*in bezeichnet Personen, die Hochschulzulassungsberechtigung in Deutschland erworben haben
Der Begriff Bildungsinländer*in bezeichnet jene Personen, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung innerhalb des deutschen Bildungssystems erworben haben und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Von allen Studierenden in Deutschland macht die Anzahl der Bildungsinländer*innen seit geraumer Zeit einen Anteil von drei Prozent aus.
Der Begriff Bildungsausländer*innen hingegen verweist auf Personen aus dem Ausland, die für ein Studium nach Deutschland migrieren und ihre Hochschulreife an einer ausländischen Schule erworben haben. Bildungsausländer*innen machen den Großteil der Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit an deutschen Hochschulen aus (fast 75 Prozent).
Weiterführende Hinweise
- BAMF: Migrationsbericht 2021 der Bundesregierung: Verfügbar unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsbericht-2021.html?nn=283568 , letzter Abruf am 12.6.2023
- Übersicht aller Migrationsberichte seit 2004
Artikelhinweise zum Thema „Bildungsinländer*in / Bildungsausländer*in“

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