Charta der Vielfalt Definition
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Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt: Definition

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen initiiert und steht unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin. Ziel ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland zu fördern. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Organisationen dazu, Chancengleichheit für ihre Beschäftigten herzustellen und zu fördern sowie ein Umfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Über 3.300 Unternehmen und Institutionen haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet (Stand: Oktober 2019).

Literatur über die Initiative im Netz

Mehr über die Charta der Vielfalt finden Sie unter https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/ueber-die-initiative/

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